§ 14.10 – Duisburg-Ruhrort
Die Reede erstreckt sich vor Duisburg-Ruhrort von km 769,30 bis km 794,55. normal normal Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, wird bestimmt: normal Liegestelle "Alsum" normal von km 788,70 bis km 789,99 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit den Häfen Schwelgern, Walsum-Süd und Walsum-Nord. normal normal Für Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, werden bestimmt: a) am linken Ufer i. Liegestelle "Friemersheim" normal von km 770,70 bis km 772,30; normal normal ii. Liegestelle "Rheinhausen" normal von km 773,85 bis km 774,15 nur für leere Fahrzeuge im Verkehr mit dem Hafen Rheinhausen; normal normal iii. Liegestelle "Hochemmerich" normal von km 775,60 bis km 777,60 nur für beladene Fahrzeuge; normal normal iv. Liegestellen "Homberg" normal von km 778,10 bis km 778,30, normal von km 778,40 bis km 778,65, normal von km 778,65 bis km 780,00, normal von km 780,00 bis km 780,45 nur für leere Fahrzeuge und Fahrzeuge, die dort instandgesetzt werden sollen; normal normal v. Liegestelle "Homberger Ort" normal von km 781,75 bis km 782,50; normal normal vi. Liegestellen "Orsoy" normal von km 792,85 bis km 793,20 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit dem Rheinhafen Orsoy und den Häfen Schwelgern, Walsum-Süd und Walsum-Nord, normal von km 793,80 bis km 793,90 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit dem Rheinhafen Orsoy; normal normal normal arabic normal normal normal arabic normal normal b) am rechten Ufer i. Liegestelle "Rheinlust" normal von km 770,70 bis km 771,60 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit dem Hafen Mannesmann, den Hochfelder Häfen und dem Hafen Rheinhausen; normal normal ii. Liegestelle "Hochfelder Längskribbe" normal von km 773,30 bis km 774,00 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit den Hochfelder Häfen und dem Hafen Rheinhausen; normal normal iii. Liegestelle "Schreckling" normal von km 778,50 bis km 779,60 nur für leere Fahrzeuge; normal normal iv. Liegestellen "Luftball" normal von km 781,34 bis km 781,54 nur für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die kurzfristig anlegen und nicht auf Ladung warten, normal von km 781,54 bis km 783,40 nur für leere Fahrzeuge; normal normal v. Liegestelle "Unterhalb der Baerler Brücke" normal von km 787,00 bis km 787,50; normal normal vi. Liegestelle "Walsum" normal von km 790, 58 bis km 791,00. normal normal normal arabic normal normal normal arabic normal normal normal arabic normal normal Für Fahrzeuge, die an der Liegestelle "Hochfeld" laden oder löschen wollen oder dort geladen oder gelöscht haben, wird bestimmt: normal Liegestelle am rechten Ufer von km 774,70 bis km 776,50. normal normal Für Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, werden am rechten Ufer bestimmt: a) Liegestellen "Rheinlust" normal von km 771,60 bis km 771,90 nur für leere Fahrzeuge, normal von km 772,40 bis km 772,90 nur für beladene Fahrzeuge; normal normal b) Liegestelle "Baerler Brücke" von km 785,35 bis km 786,20. normal Leichternde Fahrzeuge dürfen nur den Liegeplatz "Baerler Brücke" benutzen. normal normal normal arabic normal normal Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 führen müssen, wird am linken Ufer bestimmt: normal Liegestelle "Friemersheim" von km 769,80 bis km 770,00. normal normal Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 3 führen müssen, wird am linken Ufer bestimmt: normal Liegestelle "Friemersheim" von km 769,40 bis km 769,70. normal normal Für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, werden bestimmt: a) am linken Ufer i. Liegestellen "Friemersheim" normal von km 770,10 bis km 770,70, normal von km 772,70 bis km 773,20; normal normal ii. Liegestelle "Homberger Ort" normal von km 782,50 bis km 784,00; normal normal iii. Liegestellen "Orsoy" normal von km 788,90 bis km 792,05, normal von km 794,30 bis km 794,55 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit dem Rheinhafen Orsoy; normal normal normal arabic normal normal normal arabic normal normal b) am rechten Ufer i. Liegestelle "Schreckling" normal von km 777,80 bis km 778,30; normal normal ii. Liegestelle "Unterhalb der Baerler Brücke" normal von km 787,50 bis km 788,00. normal normal normal arabic normal normal normal arabic normal normal normal arabic normal normal Für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, werden bestimmt: a) am linken Ufer normal Liegestelle "Friemersheim" von km 772,30 bis km 772,70; normal normal b) am rechten Ufer normal Liegestelle "Unterhalb der Baerler Brücke" von km 786,20 bis km 786,60. normal normal normal arabic normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Reede vor Duisburg-Ruhrort erstreckt sich von km 769,30 bis km 794,55.
- Es gibt verschiedene Liegestellen für unterschiedliche Fahrzeugtypen und Verkehrsrichtungen, z.B. "Alsum" nur für bestimmte Häfen.
- Einige Liegestellen sind nur für leere oder beladene Fahrzeuge zugelassen, wie "Rheinhausen" und "Hochemmerich".
- Schubschiffe haben spezielle Liegestellen, die sich von anderen Fahrzeugen unterscheiden.
- Bestimmte Liegestellen sind für Fahrzeuge mit speziellen Bezeichnungen nach § 3.14 reserviert.